Benötigte Unterlagen für die Anmeldung

Notwendige Unterlagen für die endgültige Anmeldung

1. LGS Prüfungsergebnis: Eine Kopie der e-Okul-Seite, die die LGS-Punktzahl anzeigt (eine Bestätigung durch die Schule ist nicht erforderlich).

2. Personalausweis des Schülers: Eine Kopie des Personalausweises des Schülers oder eine notariell beglaubigte Kopie.

3. Personalausweise der Eltern und deren Kopien: Diese Dokumente werden benötigt, um in das e-Okul-System des Ministeriums für Nationale Bildung (MEB) eingegeben zu werden.

4. Drei Passfotos des Schülers: Fotos, die innerhalb der letzten sechs Monate aufgenommen wurden.

5. Sorgerechtsdokument und Kopie, falls die Eltern geschieden sind.

6. Notariell beglaubigte Vollmacht: Falls die Person, die die Anmeldung vornimmt, nicht das Sorgerecht hat, muss eine notariell beglaubigte Vollmacht vorgelegt werden.

Gemäß den Anweisungen des MEB muss der Sorgerechtsinhaber persönlich den Schüleranmeldevertrag unterschreiben, um die Anmeldung abzuschließen. Andernfalls kann der Anmeldevorgang nicht fortgesetzt werden. Wenn die Eltern geschieden sind, muss die Anmeldung vom Elternteil mit dem Sorgerecht vorgenommen werden, oder dieser Elternteil muss dem anderen Elternteil eine Vollmacht für die Anmeldung erteilt haben. Falls eine andere Person als die Eltern die Anmeldung vornimmt, wird eine Vollmacht von den Eltern benötigt. In beiden Fällen muss das Sorgerechtsdokument oder die Vollmacht bei der Anmeldung vorgelegt werden.